Meilensteine zur Implementierung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems (SGA-Managementsystem)
Von der Vorbereitung bis zur externen Zertifizierung bzw. Validierung und Registrierung
eine Übersicht von Dr. Ulrich Größmann
- Beschluss der Geschäftsleitung zur Einrichtung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems
- Auswahl eines externen Beraters zur Sicherstellung eines effizienten Projektablaufs
- Betriebsbegehung (erstes Bild der Unternehmenssituation)
- Festlegung des Projektteams (z.B. ASA) und des Projektleiters, Projektplan erstellen, Verabschiedung des Projektplans
- Projektfreigabe durch die Geschäftsleitung
- Entscheidung der Geschäftsleitung im Unternehmen bekannt geben
- Mitglieder des Projektteams bezüglich der Normanforderungen schulen
- Workshop mit Geschäftsleitung, Bereichsverantwortlichen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Projektteam, Berater („Kickoff-Meeting“)
- Betrachtungszeitraum für die Bestandsaufnahme festlegen
- Interview mit Geschäftsleitung, Bereichsverantwortlichen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Meistern, Anlagenverantwortlichen und Betriebsrat
- Workshop mit Geschäftsleitung, Bereichsverantwortlichen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Projektteam, Betriebsarzt und externem Berater
- Kontextanalyse zu internen und externen Themen mit Relevanz zu Sicherheit und Gesundheitsschutz durchführen
- Stakeholder-Analyse zu deren Erwartungen und Interessen durchführen
- Festlegen des Anwendungsbereichs des SGAManagementsystems
- ggf. Ableiten von bindenden Verpflichtungen aus beiden Analysen
- Sichtung und Erstanalyse aller vorhandenen SGA-relevanten Informationen und Dokumenten (Unterlagen, Aufzeichnungen, Verzeichnisse, Pläne, Gefährdungsbeurteilungen etc.)
- Erstaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten, Verfahren/Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Ermitteln der Risiken und Chancen entlang des Lebenszyklus von Arbeitssystemen (Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe etc.)
- Ermitteln der Risikopotentiale unter Berücksichtigung normaler, abnormaler und notfallbedingter Rahmenbedingungen
- Erfassen der vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen und -vorrichtungen
- Erfassen von Nichtkonformitäten der Betriebsorganisation mit der Norm
- Zusammenstellen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln etc. („bindende Verpflichtungen“)
- Entwickeln eines SGA-Rechtskatasters (ggf. Einbinden in ein Umweltrechtskataster)
- Feststellen des Genehmigungsstandes von anzeige-, genehmigungs- und prüfpflichtigen Anlagen
- Ableiten der unternehmerischen Pflichten aus den Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
- Abgleich der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen mit den rechtlichen Vorgaben und Erfassen der Nichtkonformitäten
- Informationsweitergabe an die betroffenen Abteilungen
- Festlegen eines Verfahrens zur Überwachung der Änderungen von Rechtsvorschriften
- Erste Analyse des Datenmaterials zur Festlegung / Detailplanung weiterer Schritte
- Bewerten der SGARisiken und anderen Risiken für ein SGAManagementsystem
- Kriterien zu Bewertung von Gefährdungen festlegen: Eintrittswahrscheinlichkeit vs. Schadensauswirkung (z.B. nach Nohl)
- anhand der festgelegten Kriterien die mit Gefährdungen verbundenen Risiken bewerten
- Bewertung der erkannten Risiken und deren Gegenmaßnahmen bezüglich ihrer Wirksamkeit (= durchgeführte Maßnahmen und deren verwirklichte vorgeplante Ergebnisse)
- Bewertung von SGAChancen und anderen Chancen für das SGAManagementsystem
- Chancen generieren durch Beseitigung von Gefahren und Verringerung von SGA-Risiken
- Chancen generieren durch Anpassen der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung an die Beschäftigten
- Berichterstattung über identifizierte Schwachstellen und Verbesserungspotenziale an die Geschäftsleitung und an die betroffenen Abteilungen
- Festlegen des Handlungsbedarfs
SGA-Politik, SGA-Ziele, SGA-Maßnahmenplan
- Betriebliche SGA-Politik formulieren
- Ableiten von SGA-Zielen und Verbesserungsmaßnahmen aus der Bestandsaufnahme
- Erstellen eines Umsetzungsplanes mit Angaben zu Verantwortung, Mitteln und Terminen, d.h. Verankerung der Verbesserungsmaßnahmen im Maßnahmenplan
- SGA-Politik, SGA-Ziele und Maßnahmenplan durch die Geschäftsleitung verabschieden lassen
- erste Schulungsveranstaltung für die Mitarbeiter durchführen
- generelle Informationen über die Funktionsweise eines SGAManagementsystems sowie die Rolle und Aufgaben der Mitarbeiter im SGAManagementsystem
- Vorstellen der SGA-Politik, der SGA-Ziele und des Maßnahmenplans
- SGA-Maßnahmenplan umsetzen
- beginnend mit kurzfristigen Aktionen im Sinne von Korrekturmaßnahmen
- anschließend weitergehende Maßnahmen, wie z.B. Reduzierung der hohen Risiken bei Tätigkeiten, Maschinen und Anlagen etc.
- Begleitendes Projektmanagement zur Überwachung des Maßnahmenplans einrichten
- Festlegen von Kennzahlen für Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, die ein hohes Risikopotential haben
- Kennzahlen ermitteln und überwachen
- Organisationsstruktur festlegen
- Bestellung der Beauftragten, sofern noch nicht geschehen (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Räumungshelfer, Laserschutzbeauftragte etc.)
- Erstellen von Stellen- bzw. Funktionsbeschreibungen für die Schlüsselpositionen (verantwortliche Personen – z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Produktionsleiter, Anlagenverantwortliche) im SGAManagementsystem
- Schlüsselpositionen des SGAManagementsystems im Organigramm ausweisen
- Funktionen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen bekannt geben
- Bereitstellen ausreichender Ressourcen, um den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines SGA-Managementsystems sicherzustellen
- Personal, Infrastruktur, Technologie, zeitliche und finanzielle Ressourcen
- Abstimmen der vorhandenen Ressourcen mit den festgelegten SGA-Zielen und Maßnahmenplänen
- Schulungen durchführen (Kompetenzen vermitteln, Bewusstsein schaffen)
- Ausbildungsbedarf im Unternehmen ermitteln und die nötigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen einleiten
- Durchführen von vertiefenden Mitarbeiterschulungen entsprechend den unterschiedlichen Anforderungsniveaus
- Angemessenes Wissen und Können für die verantwortlichen Personen sicherstellen
- Konsultation und Beteiligung von Mitarbeitern
- Mitarbeiter sind zu unterschiedlichen Themen zu konsultieren (z.B. SGA-Politik und -Ziele)
- Mitarbeiter sind an unterschiedlichen Themen zu beteiligen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Vorfalluntersuchungen)
- Kommunikation intern / extern
- Möglichkeit zur effektiven und regelmäßigen unternehmensinternen Kommunikation und Information schaffen (Betriebsversammlungen, Betriebszeitungen, Informationen am ‚Schwarzen Brett’ etc.)
- Möglichkeit der Kommunikation mit externen Interessengruppen (Behörden, Kunden, Lieferanten, Berufsgenossenschaften, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen) schaffen
- Schnittstellen zum Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement definieren (soweit vorhanden)
- Dokumentation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem gemeinsamen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement-Handbuch (soweit die entsprechenden Managementsysteme vorhanden sind)
- Anpassen vorhandener Verfahrens-, Prozess- und Arbeitsanweisungen, z.B. aus dem Qualitäts-, Umwelt-, Energiemanagement (soweit vorhanden)
- Erstellen von SGA-Verfahrens-, Prozess- und SGA-Arbeitsanweisungen (wenn ihr Fehlen zu einer Abweichung von der SGA-Politik, den SGA-Zielen und den arbeitsschutzrechtlichen Forderungen führen würde) und soweit von der Norm gefordert
- Erstellen von Formblättern zur Nachweisführung
- Erstellen gesetzlich vorgeschriebener Dokumentation, z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster nach Gefahrstoffverordnung etc.
- Festlegung der Dokumentenlenkung, ggf. Auswahl eines Dokumentenlenkungssystems
- Bereitstellen der Management-Dokumentation im Intranet (Definition der Zugriffsrechte für Änderungen und Löschung der Dokumente)
- Proaktive Detailplanung von als wesentlich identifizierten Tätigkeiten, beim Produktumgang und bei der Bereitstellung von Dienstleistungen
- Beseitigung der Gefahren und Verminderung der SGA-Risiken durch Anwenden der (S)TOP-Hierarchie
- Änderungsmanagement
- Bewerten der Gefährdungen und SGA-Risiken von geplanten bzw. ungeplanten (unbeabsichtigten) Änderungen an Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und/oder Arbeitsbedingungen
- Änderungen kommunizieren und die Mitarbeiter entsprechend schulen oder unterweisen
- Beschaffung
- Festlegen von Beschaffungskriterien, die sicherstellen, dass nur Maschinen, Anlagen und Dienstleistungen beschafft werden, welche die eigenen SGA-Sicherheitsmaßstäbe einhalten
- Sicherstellen, dass ausgegliederte Prozesse unter der Kontrolle des Unternehmens stehen
- Notfallmanagement
- Ermitteln potentieller Notfallsituationen (Verletzungen, Vergiftungen), Notfallsituationen (Feuer, Explosionen, Austreten gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase), natürliche Katastrophen (Überflutungen, Erdbeben)
- Planen und festlegen angemessener Reaktionen auf Unfall- und Notfallsituationen zur Verhinderung oder Begrenzung von Gefährdungen und Risiken und in der Folge arbeitsmedizinische bzw. gesundheitliche Beschwerden
- Mitarbeiter schulen, Übungen planen, durchführen und auswerten
- strategische Auditplanung (Auditprogramm erstellen, ggf. Auditoren qualifizieren)
- Ziele und Umfang des internen Audits festlegen (Auditplan erstellen)
- Betriebsbegehung
- Feststellen und Dokumentieren von Fehlern und Nichtkonformitäten mit den Sollvorgaben
- Überprüfen der Wirksamkeit und Verlässlichkeit der Regelungen
- Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung und den Bereichsverantwortlichen
- Erstellen eines Auditberichts
- Durchführen und Belegen der ggf. erforderlichen Korrekturmaßnahmen
- Bewertung der rechtlichen Konformität („Compliance Audit“)
- Ausbildung interner Auditoren inkl. Durchführung von Trainingsaudits
- Zusammenstellen der benötigten Informationen für das Managementbewertung
- Bewertung (während einer Geschäftsleiter-Sitzung) durchführen
- Einflussnahme der obersten Leitung protokollieren (Maßnahmenplan erstellen)
- Umsetzung der durch die oberste Leitung veranlassten Anweisungen (Aktualisierung der SGA-Politik, neue SGA-Ziele projektieren, ggf. Unternehmensprozesse anpassen etc.)
- Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) einleiten
- Kennzahlen fortschreiben und ggf. anpassen
- Benchmarking innerhalb der Branche anstreben
- Standardisierung der Datenerhebung
- Regelmäßige Überwachung und Messung maßgeblicher Daten/Kennzahlen der arbeits- und gesundheitsschutz-relevanten betrieblichen Arbeitsabläufen und Tätigkeiten
- Bei Abweichungen von der SGA-Politik, den SGA-Zielen und den arbeitsschutz-rechtlichen Forderungen Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen ergreifen (Verantwortlichkeit und Befugnisse für die Untersuchung der Abweichungen und für Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und Risiken festlegen)
- Führen von Aufzeichnungen über erreichte Leistungen, Verfahrenslenkung und zum Nachweis der Übereinstimmung mit den SGA-Zielen
- Das SGA-Managementsystem durch die Geschäftsleitung auf einen bestimmten Zeitpunkt in Kraft setzen lassen
- Auswahl des Zertifizierers
- Zertifizierung des SGAManagementsystems
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