Dr. Ulrich Größmann   •   Umwelt-Consulting

           

Glossar – Erklärung wichtiger Fachbegriffe

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Validierung der Umwelterklärung

Die Validierung der Umwelterklärung ist in die Prüfung des Unternehmens durch einen externen, zugelassenen Umweltgutachter auf Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften (validieren: für gültig erklären; Validation: Gültigkeitserklärung).

VDA 6ff.
Die VDA 6 ff. sind einen Qualitätsnormenreihe der deutschen Automobilindustrie für Zulieferer und deren Unterlieferanten, in Anlehnung an die amerikanische QS9000. VDA 6.1 richtet sich an produzierende Unternehmen, VDA 6.2 an Dienstleistungsunternehmen (vgl. QS9000, ISO/TS 16949).

Verfahrensanweisung

Verfahrensanweisungen sind übergreifende schriftliche Regelungen zur Umsetzung externer Normen auf das Unternehmen sowie zur Implementierung unternehmensinterner Normen (insbesondere Umwelt, Qualität und Sicherheit). Verfahrensanweisungen können durch Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für einzelne Arbeitsplätze konkretisiert werden (vgl. Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung).

Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip ist ein Schadenszuordnungsprinzip, das grundsätzlich auch im Umweltrecht gilt. Im Kern besagt das Verursacherprinzip, dass der Verursacher einer Umweltbelastung die zur Vermeidung oder Beseitigung oder zum Ausgleich dieser Belastung erforderlichen Kosten trägt.
Das Verursacherprinzip ist jedoch nicht nur ein Kostenzuweisungsmodell, sondern sieht im Verursacher von Umweltschäden auch den Adressaten für Verbote, Gebote oder Auflagen seitens des Gesetzgebers und den Verantwortlichen gegenüber der Gesellschaft (z.B. Verpackungsverordnung) (vgl. Kooperationsprinzip, Vorsorgeprinzip).

Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz, der besagt, dass Umweltpolitik sich nicht in der Beseitigung eingetretener Schäden oder der Abwehr drohender Gefahren erschöpft, sondern das Entstehen von Umweltbelastungen verhindern soll.
Es werden folgende weitere Ziele verfolgt:

  1. Durch Vorsorgemaßnahmen soll angestrebt werden, dass die Möglichkeiten künftiger Nutzungen in dem von den Emissionen betroffenen Gebiet nicht eingeschränkt werden (Schaffung und Erhaltung von Freiräumen).
  2. Durch Vorsorgemaßnahmen soll Risiken entgegengewirkt werden, die auf den Grenzen der menschlichen Erkenntnis, auf anderen nicht zu beseitigenden Unsicherheiten in der Bewertung von Immissionswirkungen, auf der Kumulation zahlreicher Immissionsbeiträge oder auf der besonderen Situation eines Betroffenen beruhen (Risikominimierung).
  3. Durch Vorsorgemaßnahmen sollen die Umweltbelastungen allgemein vermindert werden, um das Zusammenleben zu erleichtern (Sicherung der Umweltqualität, Umweltfreundlichkeit). Vorsorge kann unter keinem der genannten Gesichtspunkte uneingeschränkt gefordert werden. Der im Verfassungsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck ist stets zu beachten. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen möglicher Vorsorgemaßnahmen und ihre Kosten abzuwägen.


Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz ist Rahmengesetz des Bundes, das grundlegende Bestimmungen zum Schutz der Gewässer enthält (gemeinwohlverträgliche Gewässerbewirtschaftung, Sorgfaltspflicht, Besorgnisgrundsatz, wassergefährdende Stoffe, Gewässerbegriff, Gewässerbenutzungen, Verfahrensgrundsätze, Gefährdungshaftung).

Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein von einer unabhängigen Partei ausgestelltes Zeugnis darüber, dass das Produkt, das System oder die Dienstleistung den Anforderungen der Zertifizierungskriterien entspricht.

Zertifizierung
Die Zertifizierung ist ein Verfahren, bei dem eine unparteiische Seite ein schriftliches Zeugnis (Zertifikat) darüber ausstellt, dass das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung mit bestimmten im voraus aufgestellten Anforderungen oder Kriterien übereinstimmen. Die Anforderungen der Zertifizierung werden in öffentlichen Anforderungsdokumenten oder Standards veröffentlicht. Die Zertifizierung beruht auf Freiwilligkeit.

Zugelassener Umweltgutachter
Eine vom zu begutachtenden Unternehmen unabhängige Person oder Gruppe, die entsprechend Artikel 4 der EMAS-Verordnung zugelassen ist.

Zulassungssystem

Ein System, welches für die Zulassung und die Aufsicht über die Umweltgutachter zuständig ist. Es wird von einer unparteiischen Organisation oder Stelle betrieben, die von einem Mitgliedsstaat benannt oder geschaffen wurde und über ausreichende Mittel und fachliche Qualifikation sowie über geeignete förmliche Verfahren verfügt, um entsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können (vgl. Akkreditierung).

 

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