Glossar Erklärung wichtiger Fachbegriffe
Validierung der Umwelterklärung
Die Validierung der Umwelterklärung ist in die Prüfung des Unternehmens
durch einen externen, zugelassenen Umweltgutachter auf Übereinstimmung
mit geltenden Vorschriften (validieren: für gültig erklären;
Validation: Gültigkeitserklärung).
VDA 6ff.
Die VDA 6 ff. sind einen Qualitätsnormenreihe der deutschen Automobilindustrie
für Zulieferer und deren Unterlieferanten, in Anlehnung an die amerikanische
QS9000. VDA 6.1 richtet sich an produzierende Unternehmen, VDA 6.2 an
Dienstleistungsunternehmen (vgl. QS9000,
ISO/TS 16949).
Verfahrensanweisung
Verfahrensanweisungen sind übergreifende schriftliche Regelungen
zur Umsetzung externer Normen auf das Unternehmen sowie zur Implementierung
unternehmensinterner Normen (insbesondere Umwelt, Qualität und Sicherheit).
Verfahrensanweisungen können durch Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen
für einzelne Arbeitsplätze konkretisiert werden (vgl. Betriebsanweisung,
Arbeitsanweisung).
Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip ist ein Schadenszuordnungsprinzip, das grundsätzlich
auch im Umweltrecht gilt. Im Kern besagt das Verursacherprinzip, dass
der Verursacher einer Umweltbelastung die zur Vermeidung oder Beseitigung
oder zum Ausgleich dieser Belastung erforderlichen Kosten trägt.
Das Verursacherprinzip ist jedoch nicht nur ein Kostenzuweisungsmodell,
sondern sieht im Verursacher von Umweltschäden auch den Adressaten
für Verbote, Gebote oder Auflagen seitens des Gesetzgebers und den
Verantwortlichen gegenüber der Gesellschaft (z.B. Verpackungsverordnung)
(vgl. Kooperationsprinzip, Vorsorgeprinzip).
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz, der besagt, dass Umweltpolitik
sich nicht in der Beseitigung eingetretener Schäden oder der Abwehr
drohender Gefahren erschöpft, sondern das Entstehen von Umweltbelastungen
verhindern soll.
Es werden folgende weitere Ziele verfolgt:
- Durch Vorsorgemaßnahmen soll angestrebt werden, dass die Möglichkeiten
künftiger Nutzungen in dem von den Emissionen betroffenen Gebiet
nicht eingeschränkt werden (Schaffung und Erhaltung von Freiräumen).
- Durch Vorsorgemaßnahmen soll Risiken entgegengewirkt werden,
die auf den Grenzen der menschlichen Erkenntnis, auf anderen nicht zu
beseitigenden Unsicherheiten in der Bewertung von Immissionswirkungen,
auf der Kumulation zahlreicher Immissionsbeiträge oder auf der
besonderen Situation eines Betroffenen beruhen (Risikominimierung).
- Durch Vorsorgemaßnahmen sollen die Umweltbelastungen allgemein
vermindert werden, um das Zusammenleben zu erleichtern (Sicherung der
Umweltqualität, Umweltfreundlichkeit). Vorsorge kann unter keinem
der genannten Gesichtspunkte uneingeschränkt gefordert werden.
Der im Verfassungsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
von Mittel und Zweck ist stets zu beachten. Dabei sind insbesondere
die Auswirkungen möglicher Vorsorgemaßnahmen und ihre Kosten
abzuwägen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz ist Rahmengesetz des Bundes, das grundlegende
Bestimmungen zum Schutz der Gewässer enthält (gemeinwohlverträgliche
Gewässerbewirtschaftung, Sorgfaltspflicht, Besorgnisgrundsatz, wassergefährdende
Stoffe, Gewässerbegriff, Gewässerbenutzungen, Verfahrensgrundsätze,
Gefährdungshaftung).
Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein von einer unabhängigen Partei ausgestelltes
Zeugnis darüber, dass das Produkt, das System oder die Dienstleistung
den Anforderungen der Zertifizierungskriterien entspricht.
Zertifizierung
Die Zertifizierung ist ein Verfahren, bei dem eine unparteiische Seite
ein schriftliches Zeugnis (Zertifikat) darüber ausstellt, dass das
Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung mit bestimmten im voraus
aufgestellten Anforderungen oder Kriterien übereinstimmen. Die Anforderungen
der Zertifizierung werden in öffentlichen Anforderungsdokumenten
oder Standards veröffentlicht. Die Zertifizierung beruht auf Freiwilligkeit.
Zugelassener Umweltgutachter
Eine vom zu begutachtenden Unternehmen unabhängige Person oder Gruppe,
die entsprechend Artikel 4 der EMAS-Verordnung zugelassen ist.
Zulassungssystem
Ein System, welches für die Zulassung und die Aufsicht über
die Umweltgutachter zuständig ist. Es wird von einer unparteiischen
Organisation oder Stelle betrieben, die von einem Mitgliedsstaat benannt
oder geschaffen wurde und über ausreichende Mittel und fachliche
Qualifikation sowie über geeignete förmliche Verfahren verfügt,
um entsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können (vgl. Akkreditierung).
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