Dr. Ulrich Größmann   •   Umwelt-Consulting

           

Glossar – Erklärung wichtiger Fachbegriffe

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Überwachungsbedürftige Abfälle
Abfälle, die beseitigt werden, gehören immer in die Gruppe der überwachungsbedürftigen Abfälle. Abfälle zur Verwertung nur dann, wenn sie in der Bestimmungsverordnung für überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung (BestüVAbfV) aufgeführt sind; die anderen Verwertungsabfälle sind nicht überwachungsbedürftig (vgl. besonders überwachungsbedürftige Abfälle, nicht überwachungsbedürftige Abfälle).

Umwelt
Unter Umwelt versteht man die Umgebung, in der eine Organisation tätig ist. Dazu gehören Luft, Wasser, Land, Bodenschätze Flora, Fauna und der Mensch sowie deren Wechselwirkungen. Die Umgebung erstreckt sich in diesem Zusammenhang von der Organisation bis zum globalen System.

Umweltaspekte
Derjenige Bestandteil der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, welche in Wechselwirkung mit der Umwelt treten kann.

Umweltbericht
Unter einem Umweltbericht wird die interne oder öffentliche Zusammenstellung umweltbezogener Informationen verstanden. Der Umweltbericht dient der Kommunikation über betriebliche Umweltbelange eines Unternehmens oder seiner einzelnen Standorte. Das Instrument der Umweltberichterstattung schafft wichtige Voraussetzungen, um gezielt über die ökologische Situation eines Unternehmens, über Erfolge, Probleme und Zielsetzungen im Umweltschutz zu informieren. Durch einen Umweltbericht wird der Dialog mit den wichtigen Zielgruppen eingeleitet.
In folgenden fünf Bereichen liegt der wesentliche Nutzen eines publizierten Umweltberichtes:

  • Dokumentation der Umweltaktivitäten
  • Schaffung von Wettbewerbsvorteilen
  • Informieren und Motivieren der Zielgruppen
  • Akzeptanzsicherung in der Öffentlichkeit
  • Vertrauensstärkung bei den Anspruchsgruppen

Im Gegensatz zur Umwelterklärung gibt es für den Inhalt des Umweltberichts keine Vorgaben. Er wird nicht von einem Umweltgutachter geprüft und für gültig erklärt.

Umweltbetriebsprüfung (nach EMAS)

Die Umweltbetriebsprüfung ist die interne Prüfung durch einen Betriebsprüfer (interner oder externer Prüfer, der kein Umweltgutachter ist). Die Umweltbetriebsprüfung ist ein Instrument des Managements, das auf die Kontrolle und Bewertung der Leistungen der Organisation ausgelegt ist. Grundlegendes Merkmal ist seine regelmäßige, systematische und objektive Durchführung einschließlich deren Dokumentation. Das Betriebsprüfungsverfahren umfasst die objektive Bewertung der Leistung der Organisation, des Managements und der Abläufe zum Schutz der Umwelt.

Umweltbezogene Zielsetzung
Aus der Umweltpolitik abgeleitete Umweltziele, die eine Organisation sich setzt und so weit wie möglich quantifiziert. Messbare Ergebnisse des Umweltmanagementsystems einer Organisation in bezug auf die Kontrolle, Einwirkungen ihrer Umweltaspekte, welche auf der Umweltpolitik und den umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen beruhen.

Umweltbezogenes Einzelziel
Detaillierte, möglichst quantifizierte Vorgabe für die Organisation oder deren Teilbereiche, die sich aus den umweltbezogenen Zielsetzungen ergibt und für deren Realisierung sie festgelegt und erfüllt werden muss.

Umwelteinwirkungen / Umweltauswirkungen
Der Begriff der Umwelteinwirkung wird im BImSchG aufgegriffen. Danach gehen Umwelteinwirkungen vom menschlichen bzw. betrieblichen Handeln auf die Umgebung aus. Gemeint sind damit in der Regel schädliche Beeinträchtigungen. Im Gegensatz dazu stellt die Umweltauswirkung eine Folge von Vorgängen in den Umweltmedien auf Mensch und Kultur dar.
Die ISO 14001 definiert in Abschnitt 3 ("Begriffe") die Umweltauswirkungen als jede Veränderung der Umwelt, ob günstig oder ungünstig, die vollständig oder teilweise das Ergebnis der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen der Organisation ist.
Umweltauswirkungen nach ISO 14001 sind also vergleichbar mit den Umwelteinwirkungen nach BImSchG.

Umwelterklärung
Ein Unternehmen muss bei der Beteiligung an EMAS regelmäßig eine Umwelterklärung veröffentlichen. In ihr wird erläutert, welche Umweltfaktoren an den Betriebsstandorten gegeben sind und wie die Umweltpolitik, -ziele und -programme sowie das Umweltmanagementsystem aussehen. Die Umwelterklärung wird vor ihrer Veröffentlichung von einem zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärt (validiert). Die Umwelterklärung ist wesentlicher Bestandteil der Umsetzung eines Umweltmanagements nach EMAS und stellt eine Antwort auf das öffentliche Interesse dar.

Umwelthaftungsgesetz
Das Bundesgesetz führt eine analogenbezogene, verschuldungsunabhängige Haftung des Inhabers bestimmter gefährlicher Anlagen für Personen- und Sachschäden ein, die durch eine von der Anlage ausgehende Umwelteinwirkung verursacht werden. Nach dem Gesetz greift die Haftung auch für Schäden aus dem störungsfreien Normalbetrieb. Von dem Gesetz betroffen sind z.B. größere Kraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen.

Umwelthaftungsrecht
Es umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen und Rechtssprechungsgrundsätze, die den Ersatz von Schäden zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen regeln, die durch eine vom Menschen verursachte Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft herbeigeführt werden. Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sind § 823 Abs. 1 BGB (Verschuldenshaftung), § 22 WHG (Gefährdungshaftung) und das Umwelthaftungsgesetz (Gefährdungshaftung).

Umweltinformationssystem
Verfahren zur systematischen Sammlung, Aufbereitung, Auswertung und Dokumentation von Daten, die umweltrelevante Sachverhalte im Unternehmen betreffen.

Umweltkennzahl
Eine betriebliche Umweltkennzahl ist eine mittelbar oder unmittelbar umweltrelevante Größe, in Form einer absoluten oder relativen Zahl die gezielt einen betrieblichen Sachverhalt mit erhöhtem Erkenntniswert beschreibt. Mit Hilfe von Umweltkennzahlen werden Jahresvergleich des Betriebes sowie Vergleiche innerhalb der Branche möglich (Benchmarking). Umweltkennzahlen lassen sich unterscheiden in

  • Umweltleistungskennzahlen: häufig werden Ressourcen-Inputs oder Emissionen in Relation zur Produktion gesetzt (z.B. Abwasser in m³ je produzierter Einheit; Energieverbrauch je Tonne verarbeitetem Rohstoff, t Abfälle je produzierter Einheit etc.).
    Umweltleistungskennzahlen bieten sich für jedes Unternehmen als Einstieg in die Thematik an. Sie beschreiben Input-/ Output-bezogen Stoff- und Energieströme. Untergliedert in die Bereiche Stoff- und Energiekennzahlen sowie Infrastruktur- und Verkehrskennzahlen konzentrieren sie sich auf Planung, Steuerung und Kontrolle der Umweltauswirkungen des Unternehmens.
  • Umweltmanagementkennzahlen: Maßzahlen für die organisatorische Leistungsfähigkeit in Bezug auf Umweltschutzthemen (z.B. Anzahl der Schulungen, Lieferantenaudits, interne Audits etc.).
    Umweltmanagementkennzahlen stellen dar, welche organisatorischen Aktivitäten das Management unternimmt, um die Umweltauswirkungen des Unternehmens zu minimieren. Die Zahlen sind interne Steuerungs- und Informationsgrößen, geben aber keine Auskunft über die tatsächliche Umweltleistung des Betriebes
  • Umweltzustandskennzahlen: Indikatoren für den Zustand der wesentlich vom Unternehmen betroffenen Umwelt (z.B. Gewässergüte des Vorfluters, regionale Luftqualität).
    Umweltzustandskennzahlen beschreiben die Qualität der Umwelt in der Umgebung des Unternehmens. Da der Zustand der Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden) und daraus resultierende Umweltprobleme (z.B. Ozonloch, Treibhauseffekt, Bodenversauerung) von verschiedenen Einflüssen abhängen (z.B. Emissionen anderer Betriebe, privater Haushalte oder des Verkehrs), wird in der Regel von staatlichen Stellen mit Umweltdaten gemessen und registriert.

(vgl. Kennzahlen, Benchmarking, Ökocontrolling)

Umweltleistung
Umweltleistung ist das messbare Ergebnisse des Umweltmanagementsystems bezüglich der Kontrolle einer Organisation über ihre Umweltaspekte, basierend auf der Umweltpolitik und den umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen.

Umweltleitlinien
Umweltleitlinien sind umweltbezogene Gesamtziele und Handlungsgrundstätze einer Organisation.

Umweltmanagement
Umweltmanagement ist eine Betriebsorganisation, bei der alle Mitarbeiter dem Ziel der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet werden. Damit sich das Engagement der Mitarbeiter nicht in kurzfristigen Aktionen erschöpft und über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann, soll das Umweltmanagementsystem als automatisch ablaufender Prozeß im Unternehmen integriert werden. Kriterien für ein fortschrittliches Umweltmanagement enthalten die EMAS-Verordnung und die Norm ISO 14001 (vgl. Umweltmanagementsystem, EMAS, ISO 14001).

Umweltmanagementhandbuch
Eine Dokumentation, welche das Gesamtsystem beschreibt und Hinweise auf die Verfahren zur Umsetzung des Umweltmanagementprogramms der Organisation gibt.

Umweltmanagementsystem
Ein Umweltmanagementsystem ist jener Teil des übergeordneten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Methoden, Verfahren, Prozesse und Ressourcen zur Entwicklung, Umsetzung, Erfüllung Bewertung und Aufrechterhaltung der Umweltpolitik umfasst.
Ziel eines Umweltmanagementsystems ist der kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung einer Organisation. Dieses Ziel wird erreicht durch eine angemessene Organisationsstruktur, die Gewährleistung von Rechtssicherheit und die Verbesserung der materiellen Umweltleistung. Unter materieller Umweltleistung versteht man z.B. die Einsparung von Ressourcen oder die Verminderung von Emissionen.

Umweltmedien
Unter Umweltmedien versteht man die Bausteine der unbelebten Umgebung, also Boden, Wasser und Luft. Diese agieren als Träger von Schadstoffen. Die Umweltgesetzgebung in Deutschland stellt größtenteils auf die einzelnen Umweltmedien ab (Bodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Immissionsschutzgesetz).

Umweltorientierte Leistung
Die umweltorientierte Leistung ist das messbare Ergebniss des Umweltmanagementsystems einer Organisation in bezug auf die Kontrolle, Einwirkungen ihrer Umweltaspekte, welche auf der Umweltpolitik und den umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen beruhen.

Umweltpolitik
Die Umweltpolitik ist die Erklärung der Organisation über ihre Absichten und Grundsätze in bezug auf ihre Umweltleistungen insgesamt, die einen Rahmen für Handlungen und für die Festlegung der umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele bildet. Sie schließt die Einhaltung aller für das Unternehmen zutreffenden Umweltvorschriften, die stetige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sowie eine materielle Verbesserung der Umweltschutzleistungen der Organisation ein.

Umweltprogramm
Das Umweltprogramm beschreibt die konkreten Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Umweltziele des Unternehmens. Es beinhaltet die Angabe von Zeiträumen und Mitteln. Weiterhin benennt es Personen, die direkt oder indirekt an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt sind.

Umweltprüfung
Die Umweltprüfung ist eine erste umfassende Untersuchung der umweltbezogenen Auswirkungen und des betrieblichen Umweltschutzes in einem Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine grundlegende Bestandsaufnahme der Umweltsituation eines Unternehmensstandortes. Diese Bestandsaufnahme schafft eine Planungsbasis, um konkrete umweltorientierte Maßnahmen und Ziele zu ergreifen.

Umweltschutz
Ziel des Umweltschutzes ist es, die Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Man unterscheidet zwischen ökologischem Umweltschutz (Naturschutz, Landschaftspflege) und technischem Umweltschutz (Reinhaltung von Luft und Wasser, Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Strahlenschutz).

Umweltschutzbeauftragter
s. Betriebsbeauftragter für ...

Umweltschutzkosten
Kosten für diejenigen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Umwelteinwirkungen und die verursachten oder zu erwartenden negativen Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu verringern, zu beseitigen sowie zu überwachen und zu dokumentieren. Die Kosten können sowohl bei dem Verursacher wie auch bei Dritten anfallen.

Umweltverträglichkeit
Maß der Auswirkung eines Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Tier und Pflanzen einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen.

Umweltzeichen
Umweltzeichen sind Kennzeichnung von Produkten (z.B. Blauer Engel), die sich im Vergleich mit anderen als umweltfreundlicher herausgestellt haben. Auch diese Produkte müssen verantwortungsbewusst eingesetzt werden, da sie auch nicht harmlos für die Umwelt sind.

Umweltziele
Konkrete Ziele, die sich das Unternehmen in den einzelnen Bereichen für den betrieblichen Umweltschutz gestellt hat. Sie ergeben sich aus der Bewertung der umweltrelevanten Tätigkeiten des Unternehmens (vgl. umweltbezogene Zielsetzung, umweltbezogene Einzelziele).

Umweltzirkel, Umweltarbeitskreis
Unter einem Umweltzirkel oder einem Umweltarbeitskreis versteht man eine Arbeitsgruppe auf Werksebene, die sich nach der Art des Qualitätszirkels oder des Arbeitssicherheitsausschusses speziell mit Umweltfragen beschäftigt. Die Integration des Umweltthemas in bereits vorhandene Arbeitsgruppen ist zu empfehlen.

 

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