Glossar Erklärung wichtiger Fachbegriffe
Kennzahlen
Kennzahlen lassen sich als Zahlen definieren, die quantitativ erfassbare
Sachverhalte in konzentrierter Form wiedergeben. Sie können als absolute
Zahlen oder Verhältniszahlen auftreten. Absolute Zahlen sind Summen,
Differenzen und Mittelwerte. Verhältniszahlen können Gliederungszahlen,
Beziehungszahlen oder Indexzahlen sein (vgl. Kennzahlensysteme,
Umweltkennzahlen).
Kennzahlensysteme
Ein Kennzahlensystem ist eine Zusammenstellung quantitativ messbarer Variablen,
wobei die einzelnen Kennzahlen in einer sachlich sinnvollen Beziehung
zueinander stehen, sich ergänzen und auf ein gemeinsames übergeordnetes
Ziel ausgerichtet sind. Informationsverluste aufgrund der Notwendigkeit
einer Komplexitätsreduktion werden dabei bewusst in Kauf genommen
(vgl. Kennzahlen, Umweltkennzahlen). Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Betriebe, welche nicht mehr
als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und einen jährlichen Umsatz
erzielen, der nicht höher als 50 Millionen Euro ist oder eine Bilanzsumme
aufweisen, die 43 Millionen Euro nicht übersteigt und sich höchstens
zu 25 % im Besitz einer oder mehrerer Gesellschaften befinden. Kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP)
Der kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist eine wesentliche Forderung
der ISO 9001:2000, der ISO 14001 und von EMAS. Die Managementsysteme sollen
mit dem Ziel optimiert werden, Verbesserungen der Qualitäts- bzw.
Umweltleistungen zu erzielen. Die wesentlichen Säulen des kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses sind:
- die Wirksamkeit und Vollständigkeit des Managementsystems überprüfen
und Abweichungen dokumentieren,
- die Daten aufbereiten und darstellen, so dass Schwachstellen erkannt
werden können,
- Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstellen entwickeln, von
der obersten Leitung genehmigen lassen und umsetzen,
- Dokumentation der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Kooperationsprinzip
Das Kooperationsprinzip ist eine der Grundsätze der staatlichen Umweltpolitik.
Das Kooperationsprinzip trägt zur Lösung der Umweltprobleme
durch Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft bei. Die Wirtschaft setzt
die ökologischen Ziele ohne direkte ordnungsrechtliche Regelung um.
Der Staat beschränkt sich darauf, die Realisierung der Ziele zu kontrollieren
und sicherzustellen. Dies wird erreicht durch Selbstverpflichtungen der
Wirtschaft oder durch Vereinbarungen zwischen Staat und Wirtschaft.
Korrekturmaßnahme
Unter Korrekturmaßnahmen versteht man diejenigen Maßnamen,
die geeignet sind die Ursachen erkannter Fehler zu beseitigen. Korrekturmaßnahmen
werden ergriffen, um das erneute Auftreten eines Fehlers zu verhindern.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist im Oktober1996
in Kraft getreten. Als die wichtigsten Grundprinzipien des KrW-/AbfG können
genannt werden:
- Übernahme des europäischen Abfallbegriffes (Richtlinie 75/442/EWG
in der Fassung der Änderungsrichtlinie 91/156/EWG).
- Vorgabe einer klaren Zielhierarchie, die durch die sog. Grundsätze
der Kreislaufwirtschaft (§ 4) bestimmt wird. Danach sind Abfälle
in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten
oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (stoffliche und energetische
Verwertung). Erst an dritter Stelle steht die gemeinwohlverträgliche
Beseitigung von Abfällen (§ 10).
- Vorgaben zur stofflichen und energetischen Verwertung (§ 6) und
Festlegung von Mindestkriterien (§ 6 Abs. 2) für die energetische
Verwertung. Stoffliche und energetische Verwertung sind nun als gleichrangig
eingestuft
- Neuordnung der Pflichtenkreise der öffentlichen Hand und der
Privatwirtschaft. So entbindet das KrW-/AbfG Erzeuger von Abfällen
zur Verwertung weitgehend von der Pflicht, diese Abfälle den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern zu überlassen und lässt Überlassungspflichten
im wesentlichen nur noch für Abfälle zur Beseitigung zu.
- Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber; Verursacherprinzip,
(§ 22 ff.)
- Verpflichtung von Abfallerzeugern, Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen
als interne Planungsinstrumente aufzustellen (§§ 19 und 20)
- Zertifizierung und Anerkennung von Entsorgungsfachbetrieben (§
52)
Lärm
Lärm ist jedes Geräusch, das Menschen stört, gesundheitlich
beeinträchtigt, Sachen beschädigt oder sonstige Benachteiligungen
verursacht. Lärm kann neben extremen Schäden wie Schwerhörigkeit
(Lärmschwerhörigkeit) auch schon in geringeren Maßen gesundheitliche
Beeinträchtigungen wie z.B. Schlaflosigkeit oder Nervosität
verursachen. Das gängige Maß für die Lärmstärke
ist das Dezibel als dB(A), wobei aber eine objektive Bestimmung, ab wann
Lärm als störend empfunden wird, nicht möglich ist.
Lokale Agenda 21
In der Agenda 21 wird den Kommunen eine besondere Rolle zugedacht: zukunftsbeständige
Entwicklungen können nur durch gemeinsames Handeln der Kommunalverwaltungen
im Dialog mit den Bürgern und den örtlichen Organisationen wie
der Wirtschaft umgesetzt werden. Die Lokale Agenda 21 ist ein Programm,
das als Basis für die Umsetzung dienen soll.
Luftverunreinigungen
Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung
der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole,
Dämpfe oder Geruchsstoffe; zu den Dämpfen kann auch Wasserdampf
gehören.
MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)
Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes
(Gas, Dampf, Schwebstoff) in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen
Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Einwirkung
(acht Stunden täglich, 40 Stunden in der Woche) im Allgemeinen die
Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt.
Managementreview (Bewertung durch die oberste Leitung)
Das Managementreview (Bewertung durch die oberste Leitung) ist die regelmäßige
Prüfung des Managementsystems durch die Geschäftsleitung zwecks
Kontrolle der Wirksamkeit des Systems, Aufzeigen bisheriger Erfolge (Erfüllung
der Umweltziele) und Anpassung des Systems auf neue interne Gegebenheiten
oder externe Rahmenbedingungen.
Managementvertreter für Umweltschutz
(Beauftragter der obersten Leitung)
Der Managementvertreter für Umweltschutz zeichnet für die Strategie
des Umweltmanagements im Unternehmen verantwortlich und wirkt in gleicher
Weise als Koordinator bei der Lösung umweltrelevanter Themen mit.
NACE
Der "National Accounts in Europe" ist die europäische Gliederung
der Wirtschaft in statistische Sektoren bzw. Produktionsbereiche (Classification
of economic activities in the European Union, as established by Council
Regulation (EEC) No 3037/90 Registration).
Nachhaltigkeit (nachhaltige Entwicklung, sustainable
development)
Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist ursprünglich in der Forstwirtschaft
verwendet worden. Nachhaltige Waldwirtschaft bedeutet, dass die Ressource
Holz nur soweit genutzt wird, wie sie nachwächst. Nachhaltigkeit
bedeutet in der heutigen Zeit, eine langfristig tragfähige Wirtschaftsweise.
Der Begriff steht also für eine Wirtschaftsweise, die nicht streng
dem Wachstum verpflichtet ist, sondern ökologisch und sozial verträgliche
Strukturen aufbaut und somit langfristig erfolgreich bestehen bleiben
kann. Besondere Tragweite kommt der Nachhaltigkeit in den Bereichen Energie,
Mobilität, Ernährung und Technologie zu.
Im Hinblick auf die Umweltpolitik wird ein Handeln aller auf die Umwelt
wirkenden gesellschaftlichen Gruppen (Produzenten und Konsumenten, öffentliche
Institutionen und Privatpersonen) dahingehend angestrebt, dass Umweltprobleme
auch langfristig nicht mehr entstehen (vorsorgender Umweltschutz). Die
Umweltmedien dürfen nur bis zu einem gewissen Umfang mit Schadstoffen
belastet werden, in dem diese ohne substantielle Schädigung bzw.
Beeinträchtigung auch wieder abgebaut werden können. Nicht erneuerbare
Ressourcen (z.B. fossile Brennstoffe) sollen nur in dem Maße in
Anspruch genommen werden, wie Ersatz an erneuerbaren Materialien zur Verfügung
steht. Für eine Nachhaltigkeit ist es darüber hinaus unerlässlich,
bereits eingetretene Umweltschäden zu beseitigen bzw. auf ein vertretbares
Maß zu reduzieren, und so die Lebensgrundlage künftiger Generationen
auch weiterhin zu erhalten.
Nicht überwachungsbedürftige Abfälle
Nicht überwachungsbedürftig sind diejenigen Abfälle zur
Verwertung, die weder besonders überwachungsbedürftig'
noch überwachungsbedürftig' sind, d.h. in keiner der beiden
Bestimmungsverordnungen aufgeführt sind (Verordnung zur Bestimmung
von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV),
Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen
zur Verwertung (BestüVAbfV)).
Naturhaushalt
Boden, Wasser, Luft und lebende Organismen (Naturgüter) sowie das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen.
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