Glossar Erklärung wichtiger Fachbegriffe
Gefährdungsbeurteilung
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz
(Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996).
Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für
die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu
ermitteln und - wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes
einzuleiten. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber
festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer
Überprüfung muss für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
dokumentiert werden.
Gefährdungshaftung
Gesetzliche Pflicht zum Schadensersatz ohne Verschuldenserfordernis.
Der Haftungsgrund der Gefährdungshaftung liegt in der Inbetriebnahme
einer Einrichtung bzw. Eröffnung einer Quelle erhöhter Gefahr.
Beispiele für eine Gefährdungshaftung im Umweltrecht sind das
Umwelthaftungsgesetz und die Haftung nach § 22 WHG für Gewässerschäden.
Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund
ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang
mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige
Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für
Tiere und andere Sachen ausgehen können (§ 2 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz).
Da sich das Gefahrgutbeförderungsgesetz auf den Transport von Gefahrgüter
beschränkt, ist dieser Begriff deutlich von der Bedeutung des Gefahrstoffes
abgehoben. Firmen, die Gefahrgüter versenden, befördern, zur
Beförderung verpacken oder zur Beförderung übergeben, müssen
einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen, der speziell geschult sein
muss und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen
hat.
Dem Gefahrgutbeförderungsgesetz untergeordnete Regelwerke sind die
Gefahrgutverordnungen für die Binnenschiffahrt, die Eisenbahn, die
See und die Straße sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung.
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, explosionsgefährlich,
brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich,
sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend,
sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend
und umweltgefährlich sind (§ 3a Chemikaliengesetz). Ausdrücklich
ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende
Strahlung hervorgerufen werden können.
Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (Verordnung über gefährliche Stoffe)
wurde 1983 als Bundesverordnung auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes
erlassen. Sie löst dabei die bis dahin geltende Arbeitsstoffverordnung
und die Giftgesetze ab. Die Gefahrstoffverordnung schreibt umfangreiche
Maßnahmen für das Inverkehrbringen und den Umgang mit Gefahrstoffen
vor. Insbesondere werden die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Anzeige- und Erlaubnisvorschriften,
Unterrichtung der Arbeitnehmer ärztliche Vorsorgeuntersuchungen,
Ermittlung von Gefahrstoffe durch den Arbeitgeber sowie Schutzmaßnahmen
geregelt.
Gefahrsymbole
Gefahrsymbole sind festgelegte Symbole für gefährliche und/oder
umweltschädliche Stoffe auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung
bzw. verkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. Gefahrgutverordnung Straße
(GGVS/ADR).
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind solche Anlagen, die erfahrungsgemäß
im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen
oder andere Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen
für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Zur Errichtung
und zum Betrieb derartiger Anlagen ist eine Genehmigung nach Vorgabe des
Gesetzgebers (§ 4 BImSchG) erforderlich. Welche Anlagen dem Genehmigungserfordernis
unterliegen, wird in der 4. Durchführungsverordnung zum BImSchG (4.
BImSchV - Anlagenverordnung) festgelegt. Wie Anlagen zu genehmigen sind,
wird in der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahrensverordnung) bestimmt.
Grenzwerte
Grenzwerte sind als Höchstwerte für Menschen Tiere und Pflanzen
an Emissions- bzw. Immissionswerten, Schadstoffen, Lärm etc. zu verstehen.
Eine Überschreitung des Grenzwertes kann Schäden für Mensch
und Umwelt nach sich ziehen können. Grenzwerte werden so festgelegt,
dass sie selbst bei lebenslänglicher Einwirkung auf den Menschen
auch den Schutz von Risikogruppen (Kleinkinder, Kranke) gewährleisten
sollen.
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das HACCP-Konzept, das auf Veranlassung
der NASA bei der Herstellung von Lebensmitteln für die bemannte Raumfahrt
entwickelt wurde, 1982 für die Anwendung in der Nahrungsmittelindustrie
publiziert. Diese Risiko-Analysemethode ist in der Lebensmittelindustrie
besonders verbreitet, da dort in vielen Bereichen eine sichere Endkontrolle
nicht möglich ist. Das HACCP-Konzept wird als Instrument benutzt,
um die kritischen Punkte eines Prozesses und damit die Festlegung bestimmter
Kontrollen zu ermitteln.
In Deutschland stellt die Lebensmittelhygiene-Verordnung Anforderungen
an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen
von Lebensmitteln. Darüber hinaus fordert sie eine Systematisierung
und Konkretisierung der schon bestehenden betrieblichen Eigenkontrollen.
Diese Forderung kann durch ein HACCP-Konzept erfüllt werden.
Für den HACCP-Prozess sind folgende Punkte maßgebend:
- Gefahrenanalyse für den Prozessablauf
- Identifizierung von möglichen risikoträchtigen (für
das Lebensmittel) Punkten
- Auswahl kritischer Punkte (haben wesentlichen Einfluss auf das Lebensmittel
und sind durch zuverlässige Prüf- und Überwachungsmaßnahmen
beherrschbar)
- Einrichtung dieser Sicherungsmaßnahmen und Überwachen
(Monitoring)
- Regelmäßige Überprüfung (Verifizierung)
Handbuch
Das Handbuch (oder Managementhandbuch) dokumentiert die Grundstrukturen
eines Managementsystems (Umweltmanagement, Qualitätsmanagement oder
integriertes Management). Es beschreibt die Unternehmenspolitik, die Hauptverantwortlichkeiten,
die Aufbau- und Ablauforganisation sowie unternehmensweite Zusammenhänge.
Ein Handbuch wird meist so verfasst, dass es, ohne sensible Unternehmensdaten
preiszugeben, auch an Kunden oder Behörden weitergegeben werden kann.
Das Handbuch wird ergänzt durch Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen,
die das firmenspezifische Know-how enthalten (vgl. Verfahrensanweisung,
Arbeitsanweisung).
Hilfsstoff
Stoffe, die in das Produkt eingehen, aber nur Nebenbestandteile sind (z.
B. Lack, Leim, Getriebeöl, vgl. Betriebsstoff,
Rohstoff).
Immissionen
Unter Immissionen versteht man die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, diese Immissionen
so gering wie möglich zu halten. Dafür sind Immissionswerte
festgelegt worden. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionschutzgesetz
(BImSchG) bzw. das Atomgesetz (Radioaktivität) mit ihren jeweiligen
Verordnungen. Besonders umweltgefährdende Betriebe sind laut Gesetz
dazu verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu beschäftigen,
der auf umweltfreundliche Produktionsverfahren hinwirken muss (vgl. Emissionen).
Input-/Output-Bilanz
Die Input-/Output-Bilanz ist ein Instrument zur Erfassung und Bewertung
der Umweltauswirkungen betrieblicher Tätigkeiten. Erfasst werden
neben dem vermarkteten Produkt auch alle Material- und Energieströme.
Dies sind Inputs (Rohstoffe, Vorprodukte, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe
und Energieträger) und Outputs (Abfall, Abwasser, Abwärme, Abluft,
Lärm und sonstige Emissionen). Durch eine Gegenüberstellung
(Bilanzierung) von Input- und Outputfaktoren (Eingangs- und Ausgangsgrößen)
ist es möglich, sämtlich Elemente, die Umwelteinwirkungen hervorrufen
können, zu erfassen und zu identifizieren. Die Input-Output-Bilanz
kann auf einen gesamten Betrieb, einzelne Produkte oder Verfahren bezogen
erstellt werden. Die Daten können ggf. in einer Umwelterklärung
veröffentlicht werden. Sie liefern auch die Grundlage für die
Erstellung von Umweltkennzahlen (vgl. Umweltkennzahlen).
Integrationsprinzip
Das Integrationsprinzip ist eine der Grundsätze der staatlichen Umweltpolitik.
Es betont den Schutz der Umwelt in ihrer Gesamtheit und damit den integrativen
Ansatz der Umweltpolitik. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des
Menschen sollen die Auswirkungen auf die Umwelt in ihrer Gesamtheit berücksichtigen.
Verlagerungen der Umweltbelastungen von einem Medium, z.B. Luft, zum anderen,
z.B. Wasser, sollen damit ausgeschlossen werden.
Integrierte Produktpolitik (IPP)
Der Begriff "Integrierte Produktpolitik" (IPP) bezeichnet ein
Konzept zu einer produktbezogenen Umweltpolitik, das von der Europäischen
Kommission angeregt wurde. Ziel ist es, schädliche Umweltauswirkungen
von Produkten so weit wie möglich zu verringern und Ressourcen zu
schonen. "Integriert" meint die Berücksichtigung aller
Phasen im Lebenszyklus des Produktes - vom Abbau der Rohstoffe über
Herstellung, Vertrieb und Verwendung des Produkts bis hin zur Verwertung.
Im Sinne einer Integrierten Produktpolitik sollten ökologische Aspekte
wie der sparsame Umgang mit Ressourcen, die Abfallreduzierung und der
Abbau der Schadstoffbelastungen schon in die Entwicklungsphase von Produkten
ein fließen. Als ökologisch vernünftig werden Produkte
angesehen, die möglichst aus erneuerbaren Materialien bestehen, langlebig
und reparaturfähig sind.
Integriertes Managementsystem (generic management)
Wenn Anforderungen aus verschiedenen Bereichen (z.B. Umweltschutz, Qualität,
Arbeitsschutz, Sicherheit) in einer einheitlichen Struktur zusammengefasst
werden spricht man von einem integrierten Managementsystem. Im angelsächsischen
Raum wird häufig die Bezeichnung HSE-Management (health, safety,
environment) oder Generic Management verwendet.
Interessierte Kreise
Einzelpersonen oder Gruppen, welche sich von der Umweltleistung
einer Organisation betroffen fühlen oder davon beeinträchtigt
werden.
ISO
ISO (International Standardisation Organization) ist die internationale
Dachorganisation der nationalen Normungseinrichtungen aus 140 Ländern.
Deutschland ist in der ISO durch das Deutsche Institut für Normung
(DIN) vertreten. Mit der Normenserie ISO 14000 hat ein Gremium der ISO
zahlreiche Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements erarbeitet,
u.a. zum Umweltmanagementsystemen, Ökobilanzen und Umweltkennzahlen.
ISO 9001
Die seit 1987 existierende Norm enthält Methoden und Verfahren, die
eine Organisation beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems einzurichten
hat. Darunter versteht man Konformität, interne Prüfsysteme
sowie Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation, die in einem Qualitätsmanagementhandbuch
zusammengefasst werden.
ISO 14001
Die ISO 14001 ist eine Norm der Internationalen Standardorganisation für
die Einrichtung von Umweltmanagementsystemen und Durchführung von
Audits. Sie entspricht im wesentlichen der EMAS-VO, sieht jedoch keine
von einem staatlich befugten Umweltgutachter beglaubigte Erklärung
sowie keine Registrierung bei amtlichen Stellen vor.
Im Gegensatz zu EMAS ist die ISO 14001 eine privatwirtschaftliche Norm
und international gültig. Der Schwerpunkt liegt mehr auf dem Managementsystem
an sich, als auf technischen Umweltaspekten. Weitere Unterschiede zur
EMAS: keine Umwelterklärung, keine Verpflichtung zur kontinuierlichen
Verbesserung bezüglich konkreter Umweltauswirkungen.
Der Themenbereich Umweltmanagement greift weiter als allein die Umsetzung
der ISO14001. Die Normenreihe der ISO14000-Familie gibt weitere Hilfestellungen
- für die Einrichtung von Umweltmanagementsystemen (ISO 14004),
- zur Auditierung von Umweltmanagementsystemen (ISO 14010-14012)
- zur umweltbezogenen Kennzeichnung (ISO 14020 ff.),
- zum Aufbau von Umweltkennzahlensystemen zur Dokumentation der Umweltleistungen
von Unternehmen (ISO 14031) und
- zur Analyse von Umweltlasten durch Produkte (ISO 14040 ff.).
Die Normen können Unternehmen sowie staatlichen Institutionen als
Gerüst dienen, wirtschaftliche Aktivitäten an den Zielen einer
nachhaltigen Entwicklung zu orientieren.
---> Schaubild und Tabelle zur
Zuordnung von ISO 9001:2000 und ISO 14001:1996
ISO/TS 16949
Die ISO/TS (Technische Spezifikation) 16949 ist eine Qualitätsmanagementnorm
für Automobilzulieferer und deren Unterlieferanten. Sie wird von
allen Automobilherstellern akzeptiert und ist im Sommer 1999 erstmals
erschienen. Der Technische Standard ersetzt demnach QS9000 und VDA 6.1
gleichzeitig.
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