Dr. Ulrich Größmann   •   Umwelt-Consulting

           

Glossar – Erklärung wichtiger Fachbegriffe

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Gefährdungsbeurteilung
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996).
Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und - wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung muss für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten dokumentiert werden.

Gefährdungshaftung
Gesetzliche Pflicht zum Schadensersatz ohne Verschuldenserfordernis. Der Haftungsgrund der Gefährdungshaftung liegt in der Inbetriebnahme einer Einrichtung bzw. Eröffnung einer Quelle erhöhter Gefahr. Beispiele für eine Gefährdungshaftung im Umweltrecht sind das Umwelthaftungsgesetz und die Haftung nach § 22 WHG für Gewässerschäden.

Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und andere Sachen ausgehen können (§ 2 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz).
Da sich das Gefahrgutbeförderungsgesetz auf den Transport von Gefahrgüter beschränkt, ist dieser Begriff deutlich von der Bedeutung des Gefahrstoffes abgehoben. Firmen, die Gefahrgüter versenden, befördern, zur Beförderung verpacken oder zur Beförderung übergeben, müssen einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen, der speziell geschult sein muss und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen hat.
Dem Gefahrgutbeförderungsgesetz untergeordnete Regelwerke sind die Gefahrgutverordnungen für die Binnenschiffahrt, die Eisenbahn, die See und die Straße sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend und umweltgefährlich sind (§ 3a Chemikaliengesetz). Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können.

Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (Verordnung über gefährliche Stoffe) wurde 1983 als Bundesverordnung auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes erlassen. Sie löst dabei die bis dahin geltende Arbeitsstoffverordnung und die Giftgesetze ab. Die Gefahrstoffverordnung schreibt umfangreiche Maßnahmen für das Inverkehrbringen und den Umgang mit Gefahrstoffen vor. Insbesondere werden die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Anzeige- und Erlaubnisvorschriften, Unterrichtung der Arbeitnehmer ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Ermittlung von Gefahrstoffe durch den Arbeitgeber sowie Schutzmaßnahmen geregelt.

Gefahrsymbole
Gefahrsymbole sind festgelegte Symbole für gefährliche und/oder umweltschädliche Stoffe auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung bzw. verkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. Gefahrgutverordnung Straße (GGVS/ADR).

Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind solche Anlagen, die erfahrungsgemäß im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder andere Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Zur Errichtung und zum Betrieb derartiger Anlagen ist eine Genehmigung nach Vorgabe des Gesetzgebers (§ 4 BImSchG) erforderlich. Welche Anlagen dem Genehmigungserfordernis unterliegen, wird in der 4. Durchführungsverordnung zum BImSchG (4. BImSchV - Anlagenverordnung) festgelegt. Wie Anlagen zu genehmigen sind, wird in der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahrensverordnung) bestimmt.

Grenzwerte
Grenzwerte sind als Höchstwerte für Menschen Tiere und Pflanzen an Emissions- bzw. Immissionswerten, Schadstoffen, Lärm etc. zu verstehen. Eine Überschreitung des Grenzwertes kann Schäden für Mensch und Umwelt nach sich ziehen können. Grenzwerte werden so festgelegt, dass sie selbst bei lebenslänglicher Einwirkung auf den Menschen auch den Schutz von Risikogruppen (Kleinkinder, Kranke) gewährleisten sollen.

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das HACCP-Konzept, das auf Veranlassung der NASA bei der Herstellung von Lebensmitteln für die bemannte Raumfahrt entwickelt wurde, 1982 für die Anwendung in der Nahrungsmittelindustrie publiziert. Diese Risiko-Analysemethode ist in der Lebensmittelindustrie besonders verbreitet, da dort in vielen Bereichen eine sichere Endkontrolle nicht möglich ist. Das HACCP-Konzept wird als Instrument benutzt, um die kritischen Punkte eines Prozesses und damit die Festlegung bestimmter Kontrollen zu ermitteln.
In Deutschland stellt die Lebensmittelhygiene-Verordnung Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Darüber hinaus fordert sie eine Systematisierung und Konkretisierung der schon bestehenden betrieblichen Eigenkontrollen. Diese Forderung kann durch ein HACCP-Konzept erfüllt werden.

Für den HACCP-Prozess sind folgende Punkte maßgebend:

  1. Gefahrenanalyse für den Prozessablauf
  2. Identifizierung von möglichen risikoträchtigen (für das Lebensmittel) Punkten
  3. Auswahl kritischer Punkte (haben wesentlichen Einfluss auf das Lebensmittel und sind durch zuverlässige Prüf- und Überwachungsmaßnahmen beherrschbar)
  4. Einrichtung dieser Sicherungsmaßnahmen und Überwachen (Monitoring)
  5. Regelmäßige Überprüfung (Verifizierung)

Handbuch
Das Handbuch (oder Managementhandbuch) dokumentiert die Grundstrukturen eines Managementsystems (Umweltmanagement, Qualitätsmanagement oder integriertes Management). Es beschreibt die Unternehmenspolitik, die Hauptverantwortlichkeiten, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie unternehmensweite Zusammenhänge. Ein Handbuch wird meist so verfasst, dass es, ohne sensible Unternehmensdaten preiszugeben, auch an Kunden oder Behörden weitergegeben werden kann. Das Handbuch wird ergänzt durch Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen, die das firmenspezifische Know-how enthalten (vgl. Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung).

Hilfsstoff

Stoffe, die in das Produkt eingehen, aber nur Nebenbestandteile sind (z. B. Lack, Leim, Getriebeöl, vgl. Betriebsstoff, Rohstoff).

Immissionen
Unter Immissionen versteht man die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, diese Immissionen so gering wie möglich zu halten. Dafür sind Immissionswerte festgelegt worden. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) bzw. das Atomgesetz (Radioaktivität) mit ihren jeweiligen Verordnungen. Besonders umweltgefährdende Betriebe sind laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu beschäftigen, der auf umweltfreundliche Produktionsverfahren hinwirken muss (vgl. Emissionen).

Input-/Output-Bilanz
Die Input-/Output-Bilanz ist ein Instrument zur Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen betrieblicher Tätigkeiten. Erfasst werden neben dem vermarkteten Produkt auch alle Material- und Energieströme. Dies sind Inputs (Rohstoffe, Vorprodukte, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe und Energieträger) und Outputs (Abfall, Abwasser, Abwärme, Abluft, Lärm und sonstige Emissionen). Durch eine Gegenüberstellung (Bilanzierung) von Input- und Outputfaktoren (Eingangs- und Ausgangsgrößen) ist es möglich, sämtlich Elemente, die Umwelteinwirkungen hervorrufen können, zu erfassen und zu identifizieren. Die Input-Output-Bilanz kann auf einen gesamten Betrieb, einzelne Produkte oder Verfahren bezogen erstellt werden. Die Daten können ggf. in einer Umwelterklärung veröffentlicht werden. Sie liefern auch die Grundlage für die Erstellung von Umweltkennzahlen (vgl. Umweltkennzahlen).

Integrationsprinzip
Das Integrationsprinzip ist eine der Grundsätze der staatlichen Umweltpolitik. Es betont den Schutz der Umwelt in ihrer Gesamtheit und damit den integrativen Ansatz der Umweltpolitik. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Menschen sollen die Auswirkungen auf die Umwelt in ihrer Gesamtheit berücksichtigen. Verlagerungen der Umweltbelastungen von einem Medium, z.B. Luft, zum anderen, z.B. Wasser, sollen damit ausgeschlossen werden.

Integrierte Produktpolitik (IPP)
Der Begriff "Integrierte Produktpolitik" (IPP) bezeichnet ein Konzept zu einer produktbezogenen Umweltpolitik, das von der Europäischen Kommission angeregt wurde. Ziel ist es, schädliche Umweltauswirkungen von Produkten so weit wie möglich zu verringern und Ressourcen zu schonen. "Integriert" meint die Berücksichtigung aller Phasen im Lebenszyklus des Produktes - vom Abbau der Rohstoffe über Herstellung, Vertrieb und Verwendung des Produkts bis hin zur Verwertung. Im Sinne einer Integrierten Produktpolitik sollten ökologische Aspekte wie der sparsame Umgang mit Ressourcen, die Abfallreduzierung und der Abbau der Schadstoffbelastungen schon in die Entwicklungsphase von Produkten ein fließen. Als ökologisch vernünftig werden Produkte angesehen, die möglichst aus erneuerbaren Materialien bestehen, langlebig und reparaturfähig sind.

Integriertes Managementsystem (generic management)
Wenn Anforderungen aus verschiedenen Bereichen (z.B. Umweltschutz, Qualität, Arbeitsschutz, Sicherheit) in einer einheitlichen Struktur zusammengefasst werden spricht man von einem integrierten Managementsystem. Im angelsächsischen Raum wird häufig die Bezeichnung HSE-Management (health, safety, environment) oder Generic Management verwendet.

Interessierte Kreise
Einzelpersonen oder Gruppen, welche sich von der Umweltleistung einer Organisation betroffen fühlen oder davon beeinträchtigt werden.

ISO
ISO (International Standardisation Organization) ist die internationale Dachorganisation der nationalen Normungseinrichtungen aus 140 Ländern. Deutschland ist in der ISO durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Mit der Normenserie ISO 14000 hat ein Gremium der ISO zahlreiche Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements erarbeitet, u.a. zum Umweltmanagementsystemen, Ökobilanzen und Umweltkennzahlen.

ISO 9001
Die seit 1987 existierende Norm enthält Methoden und Verfahren, die eine Organisation beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems einzurichten hat. Darunter versteht man Konformität, interne Prüfsysteme sowie Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation, die in einem Qualitätsmanagementhandbuch zusammengefasst werden.

ISO 14001
Die ISO 14001 ist eine Norm der Internationalen Standardorganisation für die Einrichtung von Umweltmanagementsystemen und Durchführung von Audits. Sie entspricht im wesentlichen der EMAS-VO, sieht jedoch keine von einem staatlich befugten Umweltgutachter beglaubigte Erklärung sowie keine Registrierung bei amtlichen Stellen vor.
Im Gegensatz zu EMAS ist die ISO 14001 eine privatwirtschaftliche Norm und international gültig. Der Schwerpunkt liegt mehr auf dem Managementsystem an sich, als auf technischen Umweltaspekten. Weitere Unterschiede zur EMAS: keine Umwelterklärung, keine Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung bezüglich konkreter Umweltauswirkungen.

Der Themenbereich Umweltmanagement greift weiter als allein die Umsetzung der ISO14001. Die Normenreihe der ISO14000-Familie gibt weitere Hilfestellungen

  • für die Einrichtung von Umweltmanagementsystemen (ISO 14004),
  • zur Auditierung von Umweltmanagementsystemen (ISO 14010-14012)
  • zur umweltbezogenen Kennzeichnung (ISO 14020 ff.),
  • zum Aufbau von Umweltkennzahlensystemen zur Dokumentation der Umweltleistungen von Unternehmen (ISO 14031) und
  • zur Analyse von Umweltlasten durch Produkte (ISO 14040 ff.).

Die Normen können Unternehmen sowie staatlichen Institutionen als Gerüst dienen, wirtschaftliche Aktivitäten an den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu orientieren.

---> Schaubild und Tabelle zur Zuordnung von ISO 9001:2000 und ISO 14001:1996


ISO/TS 16949

Die ISO/TS (Technische Spezifikation) 16949 ist eine Qualitätsmanagementnorm für Automobilzulieferer und deren Unterlieferanten. Sie wird von allen Automobilherstellern akzeptiert und ist im Sommer 1999 erstmals erschienen. Der Technische Standard ersetzt demnach QS9000 und VDA 6.1 gleichzeitig.

 

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