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EMAS |
EMAS II |
Aufbau eines
Umweltmanagementsystems |
EMAS enthält eine eigene Vorschrift |
Abschnitt 4 der Norm ISO 14001 ist vollständig in EMAS
II integriert |
| Struktur der Verordnung |
Unübersichtliche Aufsplitterung der Forderungen
(z.B. für Umweltprüfung und Umweltbetriebsprüfung) |
Anforderungen in sieben Anhängen und weiteren 7 Leitfäden
(3 verpflichtend, 4 erläuternd) detailliert aufgeführt |
| Gültigkeitsbereich des Zertifikats |
Standort |
Organisation; Standort als kleinste geographische Einheit;
Staatsgrenze als maximale Ausdehnung |
| Teilnahmeberechtigt |
gewerbliche Betriebe |
alle Branchen, auch Dienstleister; alle Organisationen,
die ihren betrieblichen Umweltschutz verbessern wollen |
| Mitarbeiter |
Information und Schulung |
Information und Schulung sowie Einbezug im Zielsetzungs-
und Zielerreichungsprozess |
| Deregulierung |
Entgegenkommen der jeweiligen Staaten notwendig |
Ableitung umweltrechtlicher Vorteile ist Forderung der
Verordnung selbst |
| Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) |
Nicht vorgesehen |
Verwaltungstechnische und finanzielle Förderung vorgesehen |
| Umweltaspekte |
Im wesentlichen sind direkte Umweltaspekte (Tätigkeiten
der Organisation, deren Ablauf sie kontrollieren kann) zu berücksichtigen |
Direkte und indirekte Umweltaspekte (also auch Tätigkeiten,
welche die Organisation nicht in vollem Umfang kontrollieren kann)
sind zu berücksichtigen |
| Technikniveau |
Beste verfügbare Technik (engl.: best available technology
= BAT) als Forderung |
Wegfall der Forderung nach BAT |
| Validierung |
Keine Validierung der Aktualisierungen der Umwelterklärung |
Jährliche Validierung der Umwelterklärung |
| Umweltbetriebsprüfung |
Bei der Implementierung des Umweltmanagementsystems
keine Umweltbetriebsprüfung notwendig |
Umweltbetriebsprüfung schon während der Phase der Implementierung
notwendige Voraussetzung |
| Auszeichnung |
unattraktive Teilnahmebestätigung |
neue Logos (siehe unten) |