Aktuelle Veranstaltungen:
Umweltmanagement für kleine und mittlere Unternehmen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung des EG-Öko-Audits zu unterstützen und fördert bei Unternehmen bzw. Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten bis zu 80 % der Beratungsleistungen. Diese werden für interessierte Unternehmen in Zusammenarbeit zwischen dem Fortbildungszentrum Karlsruhe (2008) bzw. dem TQI Innovationszentrum Gosheim (2009) und dem Beratungsbüro Dr. Größmann in Form einer Reihe von 8 eintägigen Workshops “EMAS/ISO 14001” im Abstand von jeweils ca. 4 bis 6 Wochen erbracht.
Ziel der Workshops ist, interessierten und umweltbewussten Unternehmen eine bedarfs- und praxisgerechte Unterstützung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems anzubieten. Im Rahmen dieses Workshops werden die teilnehmenden Unternehmen auf dem Weg zur Validierung / Zertifizierung begleitet. Die einzelnen Arbeitsschritte zur Einführung eines Umweltmanagementsystems werden gemeinsam vorbereitet und umgesetzt.
Für die teilnehmenden Unternehmen ist es eine einzigartige Gelegenheit, den Erfolgsfaktor Umweltmanagement für sich in Anspruch zu nehmen.
Der Workshop 2007/2008 war ausgebucht und ist erfolgreich abgeschlossen. Der Workshop 2009 läuft derzeit. Unter den folgenden Kontaktdaten können Sie sich - am besten frühzeitig - für einen Folge-Workshop im Jahr 2010 anmelden:
Dr. Ulrich Größmann
Umwelt-Consulting
Gabelsbergerstraße 11
D-78467 Konstanz
Tel.: ++49 / (0)7531 / 367 397
Fax.: ++49 / (0)7531 / 367 398
Mobiltelefon: ++49 / (0)175 163 18 27
E-Mail:
Nähere Informationen zu den Workshops finden Sie in den Vortrags-Folien Info-Veranstaltung - Konvoi-Workshop, weitere Informationen zum Umweltmanagement in der Präsentation Info-Veranstaltung - Konvoi-Präsentation.
Wir freuen uns, Sie zu einem unserer Workshops begrüßen zu dürfen.
Treffen Sie Dr. Größmann als Referent auf verschiedenen Fachkunde-Seminaren, u.a. der Concada GmbH sowie des Fortbildungszentrums für Technik und Umwelt (FTU):
- Betriebsbeauftragte für Abfall
- Fortbildung für Abfallbeauftragte
- Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
- Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
Weitere Termine auf Anfrage
Neueste Fachartikel:
Dokumentation des Umweltmanagements
EMAS und ISO 14001 fordern die Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, welche die Einhaltung der Anforderungen an das Umweltmanagementsystem nachweisen. Unterstützt wird dadurch die innerbetriebliche Kommunikation zur Steuerung der Unternehmensprozesse sowie die Information der Mitarbeiter, um sie in die Lage zu versetzen, die Unternehmensziele optimal umzusetzen.
- Normvorgaben zur Dokumentation
- Das Umweltmanagementhandbuch
- Checkliste für Dokumentenprüfung
- Lenkung der Dokumente
- Prozessorientierte Umweltmanagement-Dokumentation
(Weiter zum Aufsatz, ergänzend zu dem Text finden Sie eine Dokumentenliste und eine Checkliste für Vorgabe- und Nachweisdokumente.
Einhaltung des Umweltrechts Legal Compliance
Trotz des freiwilligen Charakters von Umweltmanagementsystemen wird die Einhaltung des einschlägigen Umweltrechts durch die Organisationen als Grundvoraussetzung zur Erteilung eines Zertifikats bzw. zur Validierung der Umwelterklärung angesehen.
Um die hohe Wertigkeit der Einhaltung des Umweltrechts zu verdeutlichen, muss sich die Organisation in ihrer Umweltpolitik dazu verpflichten, die für sie geltenden umweltrechtlichen Regelungen einzuhalten.
An mehreren Stellen der EMAS-Verordnung bzw. der ISO 14001 wird der hohe Stellenwert dieser Anforderung betont (Auswahl):
(Weiter zum Aufsatz)
Notfallplanung
Einleitung
Dieser Artikel geht nicht auf unternehmerische Risiken im Sinne eines umfassenden Risk-Managements nach KontraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) bzw. auf Unternehmensbeurteilungen (Ratings) gemäß „Basel II“ ein. Risiken und Notfallsituationen, die im IT-Bereich (Spam, Spyware, Viren etc.) auftreten können, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Folgende Aspekte stellen für ein Unternehmen potenzielle Notfallrisiken dar, die durch eine umfassende Notfallplanung verhindert oder zumindest in den Auswirkungen verringert werden können:
Mögliche innerbetriebliche Notfallsituationen
- Unfall eines Mitarbeiters
- Transportunfall
- Versagen einer Anlage, eines Anlagenteils oder einer Schutzeinrichtung
- Ausbruch eines Brandes / einer Explosion
- Austreten gefährlicher Stoffe
- Ausfall betrieblicher Einrichtungen, z.B. von Motoren, Kühlaggregaten, prozessleittechnischen Einrichtungen, Abluftreinigungsanlagen, Energieausfall
- sonstige Ereignisse, die zu erheblichen Belästigungen oder Gefährdungen der Mitarbeiter, der Anlagen, der Allgemeinheit oder der Umwelt führen
(weiter zum Aufsatz sowie den Zusatzdokumenten Notfallplan für Brand/Explosion und Datenerhebung für Notfallmanagement)
Umweltmanagement boomt - nur nicht in Deutschland?
Im gestrigen Beitrag zeigten wir die weltweite Entwicklung bei der Teilnahme am Umweltmanagement nach ISO 14.001. Das hinter Japan zeitweise führende Deutschland verliert in den letzten Jahren an Boden, andere Länder holen deutlich auf, während bei uns die Teilnahme auch an EMAS eher stagniert. Umweltberater Dr. Ulrich Größmann nimmt dazu Stellung:
Wo liegen die Ursachen für die im internationalen Kontext zunehmend zögerliche Haltung deutscher Unternehmen? Hierzu gibt es meines Wissens bisher keine vergleichenden Untersuchungen. Es können darüber also nur Vermutungen angestellt werden, die sich jedoch an Unternehmensbefragungen anlehnen, die im Vorfeld der ISO 14001-Revison in Deutschland im Jahr 2000 durchgeführt wurden.
(weiter zum Aufsatz)
Weitere Fachartikel von Dr. Größmann finden Sie unter Veröffentlichungen
Fachinformationen
Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II)
Gemäß Artikel 20 der EG-Öko-Audit-Verordnung (Verordnung [EWG] 1836/93 - EMAS) wurde eine Überprüfung anhand der bei ihrer Umsetzung gemachten Erfahrungen durchgeführt. Seit 27. April 2001 ist nun die Novelle der EG-Öko-Audit-Verordnung (Verordnung [EG] 761/2001 - EMAS II) in Kraft.
EMAS II ist vom Aufbau her wesentlich übersichtlicher strukturiert als die bisherige Verordnung. Viele Systemelemente und die daraus abgeleiteten Forderungen sind nun eindeutig definiert. Die wesentlichen Unterschiede zwischen EMAS und EMAS II werden in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt.
Die Verordnung (EG) 761/2001 kann hier heruntergeladen werden.
Unter Punkt 18 der EMAS-Verordnung (Erwägung der Gründe) heißt es: "Die Kommission sollte [...] Leitlinien in Partnerschaft mit an EMAS interessierten Kreisen erstellen, um eine einheitliche Anwendung der EMAS-Anforderungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Bei der Ausarbeitung derartiger Leitlinien sollte die Kommission die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie die internationalen Verpflichtungen, soweit diese relevant sind, berücksichtigen".
Um diese einheitliche Anwendung der EMAS-Verordnung in Europa zur gewährleisten, hat die Kommission am 07. September 2001 Leitlinien erlassen, die am 17. September 2001 als Anhänge der Empfehlung bzw. der Entscheidung der Kommission im Amtsblatt der EG veröffentlicht wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Leitlinien:
- Entscheidung (2001/681/EG) der Kommission vom 7. September 2001 über Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS.
Die Entscheidung (2001/681/EG) der Kommission kann hier heruntergeladen werden.
- Empfehlung (2001/680/EG) der Kommission vom 7. September 2001 über Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS.
Die Empfehlung (2001/680/EG) der Kommission kann hier heruntergeladen werden.
- Empfehlung (2003/532/EG) der Kommission vom 10. Juli 2003 über Leitlinien zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in Bezug auf die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen
Die Empfehlung (2003/532/EG) der Kommission kann hier heruntergeladen werden.
Informationen zur neuen ISO 9000:2000
Es ist vollbracht: am 15.12.2000 wurde die neue Normenreihe ISO 9000 ff. veröffentlicht. Die bisherige ISO 9000 ff. aus dem Jahr 1994 wird durch eine vollständig neue Ausgabe ersetzt, um
- die Normenfamilie zu vereinfachen: es gibt jetzt nur noch die
- ISO 9000 (Grundlagen und Begriffe)
- ISO 9001 (Forderungen, d.h. einzige Darlegungsnorm und damit der Wegfall der bisherigen Normen ISO 9002 und ISO 9003)
- ISO 9004 (Leitfaden zur Leistungsverbesserung)
- eine Konsistenz mit der ISO 9004 zu schaffen,
- eine bessere Kompatibilität mit der ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme zu erreichen,
- die Anwendung der Norm durch alle Branchen und auf alle Arten von Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern,
- die Anwendung auch für kleine Unternehmen zu erleichtern und
- die Kundenorientierung zu stärken.
Für Unternehmen, die ein Qualitätsmanagementsystem gemäß der alten element-orientierten ISO-Normen 9001/2/3 aufgebaut haben, empfiehlt es sich, möglichst rasch auf die neue Norm umzusteigen. Sie ist anwendungsfreundlicher und orientiert sich an den Unternehmensprozessen, d.h. die neue Norm ist praxistauglicher als die alte. Um Sie beim Umstieg zu unterstützen, bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen an.
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